Die gesetzlichen Bestimmungen setzten folgende Bedingungen zur Teilnahme an einem Schiesskurs voraus: Schweizer Staatsbürger, ansonsten C oder B-Permit. Jeder Teilnehmer muss zum Kursbeginn einen unbelasteten Auszug aus dem Zentralstrafregister vorweisen.
Von der Teilnahme ausgenommen sind Angehörige folgender Staaten: Sri Lanka, Algerien, Serbien, Türkei, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Albanien.
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